Antrag der FDP-SPD Fraktion - Rad-Verbot für Alte Bergstraße und Hauptplatz! - ADFC Landsberg am Lech

Alte Bergstraße zum Schmalzturm hin © © Stadt Landsberg am Lech

Antrag der FDP-SPD Fraktion - Rad-Verbot für Alte Bergstraße und Hauptplatz!

Stellungnahme des ADFC zum Antrag der Landsberger FDP-SPD Fraktion, die „Alte Bergstraße“ für Radfahrer bergab zu sperre

Stellungnahme des ADFC zum Antrag der Landsberger FDP-SPD Fraktion, die „Alte Bergstraße“ für Radfahrer bergab zu sperren.

Es ist kaum zu glauben, die Stadt Landsberg ist gerade dabei, ein Fuß- und Radwegekonzept zu entwickeln, das die Bedingungen für den nichtmotorisierten Verkehr verbessern soll, da kommt ein Antrag mitten aus dem Stadtrat, eine wichtige Ost-West Verbindung für Radfahrer zu kappen.

Die „Alte Bergstraße“ ist neben der Neuen Bergstraße die einzige fahrradtaugliche Verbindung vom Osten , zum Bahnhof und dem Landsberger Westen für die vielen Menschen, die im Landsberger Osten wohnen.

Die absolute Mehrheit der Radfahrer sind vernünftige Radfahrer, die im Alltag ein umweltfreundliches Verkehrsmittel benutzen. Die Darstellung daß Radfahrer Raser sind diskreditiert die Verkehrsteilnehmer, die auf ein umweltfreundliches Verkehrsmittel setzen.

Fahrräder sind heute wesentlich sicherer als in früheren Zeiten, sie verfügen auch über gute und sichere Bremsen.

Was machen all die Radfahrer bei einem Verbot, die im direkten Umfeld der „Alten Bergstraße wohnen? Fahrrad schieben, oder doch gleich mit dem Auto in die Stadt fahren?

Darf eine Stadt eigentlich das Radfahren verbieten, nur weil es sich um eine vermeintlich gefährliche Gefällsstrecke handelt und ein Unfall passieren könnte? Und werden Straßen gesperrt, weil einige Autofahrer unangemessen schnell fahren?

Die Angabe von einem Gefälle von 18% ist auch sehr fragwürdig. Vielleicht sollte man doch mal nachmessen. Von der Einmündung Hofgraben bis zum Schmalzturm sind es genau 300 m. Die Höhendifferenz beträgt hier 33 m. (Gemessen im Bayernatlas). Das entspricht einem mittl. Gefälle von lediglich 11%

Was sagt laut LT die Polizei: Bisher hat es keine Beschwerden über bergab rasende Radfahrer gegeben. In zweieinhalb Jahren gab es 2 Fahrradunfälle ohne Fremdbeteiligung. Solche Fahrradunfälle ohne Fremdbeteiligung gibt es immer wieder im gesamten Stadtgebiet, sei es durch Unachtsamkeit, fahren über Randsteine oder ähnlichem.

Wir möchten die Stadträte fragen: Ist dieser Antrag der FDP/SPD Fraktion der richtige Einstieg in ein gutes Fuß- und Radwegekonzept für Landsberg?

Unsere Meinung: Radfahren zu verbieten wäre eine Rückwärts-Politik – nach dem Motto: Die Straßen gehören dem Auto!

Hier auch einige Argumente und Meinungen von Bürgern im Osten von Landsberg, die uns erreicht haben.

  • Wir schicken unsere Kinder absichtlich morgens nicht per Rad über die gefährliche Neue Bergstraße in die Schule, sondern über die sichere Alte Bergstraße.
  • Gefahr geht nicht nur von Radlern, sondern auch von Autofahrern aus: Die Alte Bergstraße wird von Autos trotz Verbot regelmäßig als Abkürzung zu Hauptplatz und Schlossergasse genutzt. Das Parkverbot im unteren Bereich wird oft nicht
  • eingehalten, konsequent parken Autos den viel zu schmalen Gehsteig zu und zwingen Fußgänger zum Ausweichen auf die Straße.
  • Es ist der falsche Antrag zur falschen Zeit: Innenstädte vom Autoverkehr entlasten, klimafreundliche Mobilität vorantreiben, Alternativen zum Pkw-Individualverkehr finden - das ist auch in Landsberg das erklärte Ziel. Dafür wurde gerade viel Geld ausgegeben und ein schöner neuer Lechsteg gebaut. Mit der Sperrung einer zentralen Fahrradachse würde dies ad absurdum geführt .

Wir hoffen sehr, dass am Mittwoch im Stadtrat dieser Antrag klar abgelehnt wird.

ADFC Kreisverband Landsberg e.V.

Verwandte Themen

Aufbruch in das Zeitalter des Fahrrads

Die Summe klingt verheißungsvoll: 660 Millionen Euro spendiert das Bundesverkehrsministerium über das Sonderprogramm…

Kreisbote Landsberg

An Neuer Bergstraße in Landsberg: Fahrrad-Schutzstreifen beschlossen

Ein Fahrradschutzstreifen für die Neue Bergstraße: Der im Bauausschuss beschlossene Randstreifen bergauf soll auf Höhe…

 Stegen_-_Bruecke

Freudige Nachricht für Radler und Fußgänger

Die neue Bogenbrücke über die Amper zwischen Stegen und Eching am Ammersee wurde offiziell an den Verkehr übergeben. Die…

Das Bundeskabinett hat den NRVP 2030 verabschiedet.

Nationaler Radverkehrsplan 3.0 „Fahrradland Deutschland 2030“

Das Bundeskabinett hat im April 2021 den neuen Nationalen Radverkehrsplan mit Laufzeit bis 2030 verabschiedet. Darin…

Schnellbauelement geschützter Radfahrstreifen (Pop-up-Radweg) mit Baken.

Publikation zur Radverkehrsförderung in Kommunen

Gemeinsam haben der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der ADFC die Publikation „Förderung des Radverkehrs in Städten…

ADFC Landsberg am Lech

Radeln in Landsberg ist Stress

ADFC-Fahrradklima-Test: Probleme beim Radverkehr in Landsberg. Fast alle Radler in Landsberg wünschen sich breitere…

eRadschnellweg Goettingen, Nikolausberger-Weg Stadt Goettingen

Radschnellwege: Zügig von A nach B für ein komfortableres Radeln

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr definiert Radschnellwege als „besonders hochwertige,…

Headerbild BV

Verkehrspolitik im Landkreis Landsberg am Lech

Unser Ziel ist, den Radwegeausbau für Alltagsradfahrer voran zu bringen und eine gute Radverkehrsinfrastruktur aufbauen…

Das Rad als Rückgrat der Verkehrswende

Die Zahlen und Argumente sprechen für sich: Ohne Fahrrad gibt es keine Verkehrswende! Wir haben einige davon…

https://landsberg-am-lech.adfc.de/artikel/stellungnahme-des-adfc-zum-antrag-der-landsberger-fdp-spd-fraktion

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

    Weiterlesen

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt