
Beim Codieren wird mit Hilfe einer Graviermaschine oder einem speziellen Aufkleber dauerhaft ein bestimmter Code am Fahrrad angebracht. Dieser Code enthält die verschlüsselte Wohnanschrift des Eigentümers. Polizeidienststellen und Fundämter können so schnell ermitteln, wo der Besitzer des aufgefundenen Rades wohnt, ohne lange polizeiliche Fahndungsdateien durchsuchen zu müssen. Außerdem kann die Codierung abschreckend auf Diebe wirken: Denn über den Code lässt sich schnell feststellen, ob ein Radfahrer auch tatsächlich der rechtmäßige Eigentümer eines Rades ist. Zudem macht sie die Weitergabe und den Verkauf gestohlener Räder unattraktiv, da der Code nur sehr schwer zu entfernen ist.
Zusätzlich zur Fahrrad-Codierung erhältst du von uns noch den ausgefüllten Fahrrad-Codierung-Flyer als Fahrradpass.Der vollständig ausgefüllte Pass sollte immer an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.
Bei unseren Infostandaktionen in Landsberg oder bei unserem Radlertreff regelmäßig im Offside, am 3. Donnerstag im Monat. In unserem ADFC Radtouren- und Veranstaltungsportal findest du alle Termine.
Anmeldung per E-Mail unter kontakt [at] adfc-landsberg.de
Für weitere Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Unsere Fahrsicherheitskurse finden in lockerer Atmosphäre in kleinen Gruppen unter der Leitung erfahrener FahrSicherheitsTrainer*innen in Landsberg am Lech, auf dem Volksfestplatz Waitzinger Wiese statt.
Für den Kurs (je nach Anzahl der Teilnehmer) solltet ihr ca. 3 Stunden einplanen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und ihr werdet bei den Übungen kein Risiko eingehen, denn ihr machen nur das, was ihr euch selber zutraut. Die FahrSicherheitsTrainer*innen bieten euch dazu individuelle Hilfestellungen.
Die Fahrsicherheitskurse finden in Landsberg am Lech, auf dem Volksfestplatz Waitzinger Wiese, Waitzingerstraße statt.
ADFC Mitglieder: 15 € Gäste: 30 €
Die Teilnahmegebühr ist am Veranstaltungsort in bar zu zahlen.
Die Kurse finden unter Berücksichtigung der Anzahl an Interessenten statt. Die Teilnahme ist nur nach vorheriger (unverbindlicher) Anmeldung beim ADFC Landsberg am Lech möglich.
E-Mail: kontakt [at] adfc-landsberg.de
Bitte gebt bei der Anmeldung euren Wunschtermin an. Auch solltet ihr eure Telefonnummer angeben, damit wir euch zum Beispiel bei unsicherer Wetterlage kurzfristig erreichen können.
ADFC Radtouren– und Veranstaltungsportal
Für Fragen zur Teilnahme oder Anmeldung zum ADFC-FahrSicherheitTraining steht euch das FahrSicherheitsTrainer-Team gerne persönlich zur Verfügung.
ADFC Landsberg e.V.
Postfach 101236
86882 Landsberg am Lech
Bernd Meckel Tel. 0172 / 5283776
Karl Machunze Tel. 0160 / 8575694
Rolf Diedrich Tel. 0176 / 97622353
Ottmar Schmid Tel. 0171 / 3128427
E-Mail: kontakt [at] adfc-landsberg.de
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.
Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.