Fitnessradeln - halt dich fit, fahr dienstags mit! - ADFC Landsberg am Lech

Fitnessradeln - halt dich fit, fahr dienstags mit!

Hier bieten wir euch in Zusammenarbeit mit der AOK auch in diesem Jahr wieder ein Fitnessradeln an. In der Zeit vom Mai bis zum Oktober können wöchentlich, dienstagabends ab 18.15 Uhr, die Muskeln für ca. 2 Stunden in Bewegung gesetzt werden.

Fitnessradeln - die Feierabendtour am Dienstag!

Regelmäßiges Radeln stärkt die Gesundheit. Aus diesem Grund bietet euch der ADFC Landsberg in Zusammenarbeit mit der AOK das Fitnessradeln an. In der Zeit von Mai bis September bieten wir wöchentlich, jeweils am Dienstag um 18:15 Uhr, in fröhlicher Runde die Möglichkeit für ca. 2 Stunden die Muskeln in Bewegung zu setzen. Wir fahren in bis zu 3 Gruppen und haben eine Auswahl von ca. 10 Strecken, die uns von Landsberg aus in alle Himmelsrichtungen führen.

Jeder am Radfahren Interessierte ist herzlich willkommen - die Mitgliedschaft im ADFC ist keine Voraussetzung für unser kostenloses Fitnessradeln. Anmeldung ist nicht erforderlich.

  • Das Tempo
    2 Leistungsgruppen sind Garant dafür, dass jeder Teilnehmer das seinem momentanen Leistungsvermögen entsprechende Tempo fahren kann.
     
  • Die Strecken
    Im Portfolio des ADFC sind ca.10 Strecken (30-35 km), die uns von Landsberg aus in alle Himmelsrichtungen führen

    Zielgruppen, Tempo
  • Aufbaugruppe
    Die langsam fahrende Gruppe eignet sich für alle, die ihre Kondition langsam verbessern möchten,
    nicht regelmäßig an unseren Fahrten teilnehmen können oder schon länger nicht mehr mit dem Rad aktiv waren.
     
  • Schnelle Ausdauergruppe
    Die schnelle Gruppe fährt zügig, eine solide Grundkondition wird dabei vorausgesetzt.
    Die Gruppe fährt aber ohne Renncharakter.
     
  • Mountainbike Gruppe (in Vorbereitung)
    Die Gruppe fährt recht zügig, Strecken mit gemischtem Untergrund, eine gute Grundkondition
    wird dabei vorausgesetzt, Helmpflicht.      

Haben wir euer Interesse geweckt?

Wir treffen uns immer am Dienstag um 18.15 Uhr
in Landsberg vor der AOK an der Waitzinger Wiese
.

Die Termine stehen in der Tabelle, in unserem Programmheft 2024 und 
tagesaktuell hier in unserem ADFC Radtouren– und Veranstaltungsportal

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https://landsberg-am-lech.adfc.de/artikel/fitnessradeln-jeden-dienstag-fuer-ca-2-stunde-die-muskeln-bewegen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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