Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ wieder am Start

 

Radfahren macht vielen Menschen Spaß, hält fit und schont die Umwelt. „All das sind Gründe, warum es sich lohnt, bei ‚Mit dem Rad zur Arbeit‘ mitzumachen“, so Direktor Stefan Schackmann von der AOK in Landsberg

 

Foto: LRA LL v.l. Landrat Thomas Eichinger, Direktor Stefan Schackmann, AOK Firmenkundenberater Marc Gruber, ADFC Vorstand Bernd Meckel (5ter v. links) und Rainer Mahl (re.) mit dem Radlteam des Landratsamtes Landsberg © AOK

Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ wieder am Start

Gesundheitsaktion startete am 1. Mai und läuft bis zum 31. August. Der diesjährige Startschuss fiel beim Landratsamt in Landsberg. Landrat Thomas Eichinger und Rainer Mahl (Sachgebietsleiter für Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung) befürworten die Aktion. „Neben der Gesundheit tut man auch etwas fürs Klima und den Geldbeutel“, so Mahl. Die Anmeldung für die gemeinsame Gesundheitsinitiative von AOK und dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) ist online unter www.mit-dem-rad-zur-arbeit.de möglich. Körperlich aktiv zu sein, verhindert Krankheiten und kann sogar das Leben verlängern. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) reichen dazu 30 Minuten moderate Bewegung pro Tag, idealerweise an drei bis vier Tagen in der Woche. „Am besten ist es, die Bewegung in den Alltag einzubauen und dazu eignet sich das Radeln zur Arbeit besonders gut“, so Bernd Meckel Vorsitzender vom ADFC Kreisverband Landsberg am Lech. (5ter von links)

Möglichst viele Kilometer mit dem Rad

Ziel der Radel-Aktion ist, in der Zeit von Mai bis Ende August mindestens an 20 Arbeitstagen in die Firma oder vom Home-Office aus zu radeln. Wer keine Wegstrecke zur Arbeitsstelle zurücklegt, kann die geradelten Kilometer rund ums Home-Office in den Online-Radkalender eintragen. Pendlerinnen und Pendler können sich ebenfalls an der Aktion beteiligen, da das Radeln bis zum Bahnhof oder Pendlerparkplatz bereits gewertet wird. Über 62.000 Menschen haben sich im vergangenen Jahr in Bayern der Gesundheitsinitiative angeschlossen, aus dem Landkreis Landsberg nahmen 722 Beschäftigte teil.

Radeln und gewinnen

Wer seinen Aktionskalender mit den Radtagen unter www.mit-dem-rad-zur-arbeit.de pflegt, hat die Chance auf einen der vielen gesponserten Gewinne namhafter Aktionspartner, die alljährlich unter den erfolgreich Teilnehmenden verlost werden. Zu den Preisen gehören E-Bikes sowie praktisches Zubehör fürs Fahrrad. Die Gewinne werden von Unternehmen gestiftet und sind nicht aus Beiträgen finanziert. Der DGB Bayern und die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. unterstützen die gemeinsame Initiative von ADFC und AOK im Freistaat. Beide Partner sind von Anfang an dabei. Die vbw fördert die Initiative finanziell.

Jetzt Termin fürs STADTRADELN 2023 vormerken

Parallel zu „Mit dem Rad zur Arbeit“ startet auch die Aktion „STADTRADELN 2023“.

Im Landkreis Landsberg geht es ab 18. Juni los.

Hier zum STADTRADELN anmelden und mitmachen.

Und das Beste: es ist völlig kostenfrei!

 

 

 

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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